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AKTION KINDERHILFE MÜNSTER e.V.Rundbrief März 2008
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Mit freundlichen Grüßen
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Vorsitzende der Aktion Kinderhilfe Münster e. V
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Jeder Tropfen zählt
- auch in Sambia

Im Aidswaisenprojekt in Sambia haben sich die ersten Bewohnerinnen, 11 Mädchen im Alter von 6 14 Jahren, eingelebt. Sie lieben ihre Hausmutter Bo Ma Monde und lassen sich von den alten Leuten im Projekt Geschichten erzählen oder spielen mit ihnen.
Charity, ein sehr schreckhaftes Mädchen, das anfangs viel geweint hatte, fängt in glücklichen Momenten jetzt an zu tanzen. Nur Rebecca hat leider selbst Aids, kommt aber noch mit alternativen Medikamenten aus, bevor sie die antiretroviralen Medikamente schlucken muss.
Wir wünschen diesen Kindern von Herzen, dass sie den tragischen Tod ihrer Eltern überwinden können. Die Aktion Kinderhilfe hat jetzt noch mal eine finanzielle Hilfe gegeben, damit regelmäßige Einkommen zur Projektfinanzierung erwirtschaftet werden. Dazu gehört der Reisanbau und die Schweine-und Hühnerzucht.
Finanzamt fördert Kinderhilfe
Seit 2007 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Zustiftungen erheblich ausgeweitet worden. Die Obergrenze für Steuer mindernde Zahlungen an unsere Kinderhilfe Münster-Stiftung ist so hoch, dass der Schatzmeister nicht einmal davon träumt, einen Grenzfall jemals zu erleben. Die festgesetzte Untergrenze von 2 500 € für Zustiftungen soll kleinere Beträge in den Verein lenken.
Aber auch bei Spenden an den Verein wird der steuerlich absetzbare Anteil von maximal 20% des zu versteuernden Einkommens nahezu nie erreicht.
Seit 2007 entfällt auch die Unterscheidung zwischen mildtätigen Zwecken (z.B. Kinder, max. 10%) und lediglich gemeinnützigen Zwecken (z.B. Jugendliche, max. 5%). Dies vereinfacht unsere Arbeit, weil wir aus guten Gründen in einigen Vorhaben beides zugleich fördern und dafür schlecht getrennte Bücher führen können.
Die notwendigen Kosten für eine schnelle, exakte und durch EDV differenziert auswertungsfähige Buchführung sind wir für eine gut nachvollziehbare Rechnungslegung nicht nur unseren Spendern und Zustiftern schuldig.
Auch das Finanzamt hat einen Anspruch darauf: Schließlich erstattet es mit dem Steuerbescheid im Extremfall bis nahezu die Hälfte des Spendenbetrages dem Spender auf sein Konto.
Zur Häufigkeit dieses „Extremfalles“:
Ein gestandener Gymnasiallehrer (A14) zahlt als Junggeselle den höchsten Grenzsteuersatz von 42% für jeden Euro, den er über 52.000 € verdient. Incl. Soli und Kirchensteuer sind 50% nahezu erreicht.
Durch die Steuererstattung des Folgejahres liegt die Nettobelastung durch die Spende somit beim halben Euro-Betrag.
Wenn das kein Grund ist, dabei nicht zu knausern!
Programmhinweis zum „Vereinsjubiläum“
Wir möchten auch noch auf das Rahmenprogramm zum „Vereinsjubiläum“ hinweisen und Sie auch dazu herzlich einladen:
Am 30. 5 2008 um 18.00 Uhr beginnt im Schlossgarten ein Konzert mit der bolivianischen Musikgruppe „Canto Sur“.
Wenn das Wetter mitspielt, werden wir unter Bäumen den munteren Klängen lauschen. Wenn nicht, gehen wir in den Saal des Schlossgartencafés. In jedem Fall verspricht es, eine vergnügliche Veranstaltung zu werden.
Ausstellungen werden von unserer Arbeit berichten:
vom 05. Mai bis 07. Juni 2008 in der Stadtbücherei in Münster
vom 13. Mai bis 02. Juni 2008in der Volksbank Wolbeck
Eine Bitte unserer Buchhaltung: Geben Sie bitte immer Ihre vollständige Anschrift auf dem ?berweisungsträger an, damit wir Ihnen die Spendenquittung ordnungsgemäß ausstellen können. Wenn Sie umziehen, sollten Sie uns Ihre neue Anschrift auch mitteilen. Vielen Dank!!
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Aktion Kinderhilfe Münster e.V. - Rumphorstweg 71, - 48147 Münster
Telefon / Fax (02 51) 27 48 04, - E-Mail: akh.ms@t-online.de
Bürozeiten: nur dienstags von 16.oo bis 18.oo Uhr![]()