Aktion Kinderhilfe Münster e.V.

Wer wir sind
Was wir wollen
Unsere Ziele
dzi-Spendensiegel
Was können Sie tun?
Finanzstruktur
Vereinsgeschichte
Vereinssatzung

Stiftung
AKH-Stiftung
Urkundenverleihung
Anmerkungen
Stiftungsgeschäft
Stiftungssatzung

Zur Startseite der Aktion Kinderhilfe Münster e.V.

 

KINDERHILFE
MÜNSTER-STIFTUNG

Logo_Stiftung

Weltweite
K I N D E R H I L F E
aus Münster

durch VEREINS-Projektarbeit
und STIFTUNGS-Finanzhilfe

 

[Stiftungsfleyer PDF download 3,2 mb ]

Besonderheiten unserer Form der Hilfe:

  • Selbsthilfe – Förderung durch Schulerfolg für arme Kinder in Kita`s, Vorschulen (pre-schools), und schulbegleitende Halbtagsförderung (coaching schools) ist wichtigster Förderweg.
  • Berufsausbildung von Jugendlichen für ein eigenständiges Leben
  • Einheimische Träger werden direkt und längerfristig gefördert.
  • Örtliche Gewährsleute mit Bezug zum Münsterland „kontrollieren“ vor Ort.
  • Selbst bezahlte Besuchsreisen von aktiven Förderern pfl egen Kontakte.
  • Völlige Neutralität hinsichtlich verschiedener Rassen, Religionen und politischer Auffassungen im In- u. Ausland
  • Kulturelle Identität der geförderten Menschen wird geachtet. Vermeidung von Elendsfotos für Werbung und von Patenschaftsprogrammen
  • Kosteneffizienz in kleinem Verein mit professionellen ehrenamtlichen Helfern: Werbungs- und Verw.-Kostenanteil im Verein 5 – 9%, in der Stiftung ca. 1% der Erträge
  • Klein ist fein: rd. 125.000 Euro/J. Finanzvolumen des Vereins insbes. für mehrjährige Förderung von 15 Partnern in Südamerika, Indien/ Sri Lanka und Afrika
  • Regionalbezug: Mitglieder (ca. 250) und Aktive (ca. 12) des Vereins sind in Münster und Umland konzentriert, Förderer und Spender (auch ca. 250) weiter gestreut. Einige Ordensleute aus dem Münsterland leisten konfessionell neutrale humanitäre Arbeit in unseren Förderländern und sind glaubwürdige Kontakt- und Gewährsleute.
  • Kontinuität der Selbsthilfeförderung seit 40 Jahren:
  • 5 Mio Euro wurden vom Verein in verlässlicher Förderhöhe direkt an die Vor-Ort-Partner gezahlt.

Die Stiftung hat nach 5 Jahren das Mindestkapital von 50.000 Euro durch Zustiftungen und Erträge auf 115.000 Euro erhöht und verringert durch Ausschüttung von ca. 6000 Euro/J. an den Verein dessen Abhängigkeit von den stark schwankenden Spendeneingängen. Rückstellungen für an Spenden schwache Zeiten sind verfügbar. Spenden bis 2500 Euro sollten dem Verein zugewendet werden, größere Beträge können der Stiftung dauerhaft als Zustiftung zur Verfügung gestellt werden. Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte werden Steuer mindernd anerkannt. Ab 50 Euro übersenden wir zeitnah eine Spendenbescheinigung. Zu Steuervorteilen auch bei Zustiftungen über den o.a. 20%, der z.B. projektgebundenen Errichtung einer unselbständigen Stiftung mit eigener Namensgebung oder zur Mitwirkung von ZustifterInnen im Stiftungsbeirat:
Anruf genügt!
Ein allein stehender Oberrat (A14) zahlt den max. Grenzsteuersatz 42 % ! Mit Soli und Kirchensteuer erstattet der Steuerbescheid des Folgejahres fast 50% der Zustiftung! Nutzen Sie es, aber auch bei 15% lohnt es sich, die Spendenbescheinigung einzureichen.

Sie und das Finanzamt fördern uns.

 

Aktionskomitee
Mitglieder des Aktionskommitees des Vereins in 2008

In den 40 Jahren seit der Vereinsgründung in 1968 hat sich unsere Motivation vom Mitleid zur Solidarität geändert, die Stiftungsgründung in 2003 vollendet den Wandel. Die Förderung des Schulerfolgs für hilfsbedürftige Kinder stellt eine Investition in die Zukunft der Kinder dar. Die geförderten Kinder und Jugendlichen sollen als Botschafter solidarischer Hilfe sich und ihr Land entwickeln. Nicht nur das Fördern der eigenen Kinder oder Enkel schafft eigene Zufriedenheit: Dies geschieht auch beim Sponsern durch Zustiften für die Bildung von bedürftigen Kindern anderer Kontinente.

Fünf Jahre Kinderhilfe Münster-Stiftung

Angesichts unseres 40-jährigen Vereinsjubiläums könnte fast untergehen, dass unsere Kinderhilfe Münster-Stiftung im Mai 2008 genau fünf Jahre alt ist.

Dazu ein kurzer Bericht:

Diese Stiftung realisiert ihre Satzungsziele nicht unmittelbar, sondern durch den zugehörigen Verein, dessen Finanzausstattung sie verbessert und insbesondere stabilisiert. Dies ist notwendig, weil ca. 2/3 der Einnahmen aus stark schwankenden Spenden und Bußgeldzuweisungen stammen. Dabei fließen 3/4 der Ausgaben in langjährige Unterstützungsvorhaben! Zu der gleichbleibend hohen Förderung unserer Selbsthilfe-Partner in der sog. Dritten Welt fühlen wir uns moralisch verpflichtet.
Im Rückblick zeigt sich, dass die Stiftungsgründung goldrichtig war. In 2003 haben wir das Stiftungsmindestkapital in Höhe von 50.000 € aus dem Vereinsvermögen bereit gestellt. Hinzu kamen bis heute 57.500 € Zustiftungen, so dass incl. der Bilanz-Mittelvorträge in den Vermögensstock der Stiftung das Gesamtvermögen ca.
115.000 € beträgt.
In den Jahren 2005 bis 2007 wurden jeweils ca. 6 000 € an den Verein ausgeschüttet, was ca. 5 % des Vermögens ausmacht. Außerdem wurden die o.a. Mittelvorträge erwirtschaftet, die zusätzliche 2 % des Vermögens umfassen. Dies war nur möglich, weil die Stiftung nicht wie der Verein auf mündelsichere Zinsanlagen beschränkt ist und mit dem zulässigen Drittelanteil an Aktienanlagen in den letzten 4 Jahren erhebliche Kurssteigerungen realisiert werden konnten. In solchen Zeiten stellen die in den nach dem Kauf gestiegenen Aktienkursen enthaltenen stillen Reserven einen guten Ausschüttungspuffer für plötzlichen Finanzbedarf im Verein dar.
Vor Zeiten stark fallender Kurse sollten diese Aktienkursreserven realisiert werden und im Rahmen der Abgabenordnung als „Zweckrücklage für Jahre mit fallenden Aktienkursen“ einer abzubauenden Ausschüttungsreserve dienen. Dies ist seit Anfang März 2007 geschehen. Darüber hinaus gehende Kurserlöse werden an den Verein ausgeschüttet oder dauerhaft dem Stiftungsvermögen zugeführt.
Eine durch unsere Internet-Darstellung der Stiftung ausgelöste Zustiftung in 2007 gibt Anlass, eine (Geld) kostengünstige, aber (Helfer-)personalintensive Werbungsaktion für das Zustiften zu beginnen (Vgl. den hier gezeigten Flyer).

Anstelle des „kalten Vererbens im Todesfalle“ macht das „mit warmer Hand durch Zustiften Schenken“ schon zu Lebzeiten Freude. Dies gilt insbesondere, wenn man selbst eine Erbschaft macht.

Bisher besteht der Stiftungsbeirat nur aus Mitgliedern des Aktionskomitees des Vereins. Zustifter sind darin laut Satzung zulässig und erwünscht.

Für Fragen stehen der Beiratsvorsitzende Hermann Bröcker ( Tel 0251 2301 277) und der Schatzmeister Gerd Grahlmann zur Verfügung ( Tel. 02533 298 622).

Gemeinnützige Zuwendungen an die Kinderhilfe sind nach dem ab 2007 geltenden Steuerrecht bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens abzugsfähig, darüber hinausgehende Beträge bis zu zusätzlichen 25 000 € nur im Falle der Zustiftung.
Die Sorgen über diese Obergrenzen hätten wir gerne, viel wichtiger und häufiger sind Grenzfälle um den Mindest-Stiftungsbetrag von 2 500 €. Kleinere Beträge sollten an den Verein gehen und damit zügig für Satzungszwecke ausgegeben werden. Bei höheren Beträgen kann der Zustifter aber auch in den Vermögensstock der Stiftung spenden. So bleibt seine Zustiftung dauerhaft erhalten und stiftet durch seine ausgeschütteten Erträgnisse „auf ewig“ Nutzen für den Kinderhilfe-Verein: Nicht sofort, dafür aber um so nachhaltiger!
Die 40-jährige wechselvolle Geschichte der Schwankung der Vereinsspenden und damit der wichtigsten Einnahmenquelle belegt die Notwendigkeit der Kinderhilfe-Stiftung als Stabilisator des Mittelaufkommens für unsere mittelfristig planenden Selbsthilfe-Partner in den Förderländern.

Werden auch Sie ein Zustiftungs-Partner!

[ Seitenanfang ]

Kinderhilfe Münster-Stiftung - Rumphorstweg 71, - 48147 Münster
Telefon / Fax (02 51) 27 48 04, - E-Mail: akh.ms@t-online.de
Bürozeiten: nur dienstags von 16.oo bis 18.oo Uhr
Bankverbindung: Volksbank Münster, BLZ: 401 600 50, Konto-Nr.: 510 51 00