Aktion Kinderhilfe Münster e.V.

Wer wir sind
Was wir wollen
Unsere Ziele
dzi-Spendensiegel
Was können Sie tun?
Finanzstruktur
Vereinsgeschichte
Vereinssatzung

Stiftung
AKH-Stiftung
Urkundenverleihung
Anmerkungen
Stiftungsgeschäft
Stiftungssatzung

Zur Startseite der Aktion Kinderhilfe Münster e.V.

 

KINDERHILFE MÜNSTER-STIFTUNG

Stiftungsgeschäft

Die Aktion Kinderhilfe Münster e. V., vertreten durch den Vorstand,

errichtet hierdurch unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NW) vom 21. Juni 1977 (GV. NW S. 274/SGV. NW 40) als selbständige Stiftung im Sinne des þ 2 Abs. 1 StiftG NW die rechtsfähige
„Kinderhilfe Münster – Stiftung“
mit Sitz in Münster.

Zweck der Stiftung soll sein die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher und die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Der Stiftungszweck wird erreicht durch die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigte „Aktion Kinderhilfe Münster e. V.“ zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke.

Die Stiftung soll ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der AO verfolgen. Die Stiftung kann ihre gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke auch mittelbar verwirklichen, indem sie die Erträge des Stiftungsvermögens und die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen teilweise oder ganz im Sinne des þ 58 Nr. 1 und 2 AO einsetzt.

Als Anfangsvermögen sichert der Verein der Kinderhilfe Münster-Stiftung 50000,00 Euro in bar zu.

Der Verein behält sich vor, der Stiftung weiteres Vermögen zuzuwenden.

Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert grundsätzlich zu erhalten.

Die Stiftung soll durch einen aus 3 Personen bestehenden Vorstand sowie einen aus 5 bis 8 Personen bestehenden Beirat verwaltet werden.

Den ersten Vorstand bilden:

1. Frau Barbara Hümer, Am Guten Hirten12, 48155 Münster als Vorsitzende
2. Herr Heinrich Fischer, Welzen 7, 48366 Laer als stellvertretender Vorsitzender
3. Herr Gerd Grahlmann, Rumphorstweg 71, 48147 Münster als Schatzmeister

Den ersten Beirat bilden

1. Frau Erika Brambrink, Im Moorhook 24,48159 Münster
2. Frau Petra Bröcker, Greifswaldweg 35, 48147 Münster
3. Frau Ingrid Demmig, Im Füchtenbusch 2, 48324 Sendenhorst
4. Frau Doris Fischer, Weelzen 7, 48366 Laer
5. Herr Hermann Bröcker, Greifswaldweg 35, 48147 Münster

Näheres regelt die beigefügte Satzung, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, soweit notwendig, geändert werden kann.

  

[ Seitenanfang ]

Kinderhilfe Münster-Stiftung - Rumphorstweg 71, - 48147 Münster
Telefon / Fax (02 51) 27 48 04, - E-Mail: akh.ms@t-online.de
Bürozeiten: nur dienstags von 16.oo bis 18.oo Uhr
Bankverbindung: Volksbank Münster, BLZ: 401 600 50, Konto-Nr.: 510 51 00