Aktion Kinderhilfe Münster e.V.

Wer wir sind
Was wir wollen
Unsere Ziele
dzi-Spendensiegel
Was können Sie tun?
Finanzstruktur
Vereinsgeschichte
Vereinssatzung

Stiftung
AKH-Stiftung
Urkundenverleihung
Anmerkungen
Stiftungsgeschäft
Stiftungssatzung

Zur Startseite der Aktion Kinderhilfe Münster e.V.

 

AKTION KINDERHILFE MüNSTER e.V.

Was können Sie tun?

Unsere Bankverbindung:
Konto: 27 74 00
BLZ: 400 501 50
Sparkasse Münsterland Ost

Recht auf Hygiene
(Art 24e Kinderrechtskonvention 1989)

Wir bitten um Ihre Förderung

1. durch Förder-Mitgliedschaft
Einen festgesetzten Mitgliedsbeitrag kennen wir nicht. Jeder bestimmt die Höhe des Beitrages selbst. Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Am Ende des Jahres wird eine Spendenquittung ausgestellt.

2. durch einmalige oder (un)regelmäßige Spenden
Für Spenden über 100 € werden steuerlich mindernde Bescheinigungen ausgestellt. Außer Spenden ohne privaten Anlass können auch Familienereignisse wie Geburtstage, Jubiläen sowie Sterbefälle und Erbschaften ein besonderer Spendengrund sein. Die Bescheinigungen werden zeitnah ausgestellt.
 
3. durch Zustiftung 
an die Kinderhilfe Münster-Stiftung, wenn nur die jährlichen Erträge Ihres steuermindernden Stiftungsbetrages über 2.500 € sofort vom Verein verwendet werden sollen.

4. durch Kauf von Produkten aus partnerschaftlichem Handel
an unserem Informations- und Verkaufsstand zu besonderen Veranstaltungen.

5. durch tatkräftige Unterstützung:
    wir brauchen

  • Hilfe beim Aufbau von Ausstellungen
  • Hilfe beim Fairkaufsstand
  • Hilfe bei der Vorbereitung von Konzerten
  • Hilfe bei der Umsetzung eigener Ideen

  

[ Seitenanfang ]

Aktion Kinderhilfe Münster e.V. - Rumphorstweg 71, - 48147 Münster
Telefon / Fax (02 51) 27 48 04, - E-Mail: akh.ms@t-online.de
Bürozeiten: nur dienstags von 16.oo bis 18.oo Uhr