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Sie tun?
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Stiftungssatzung

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AKTION KINDERHILFE MüNSTER e.V.
Was können Sie tun?
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Unsere Bankverbindung:
Konto: 27 74 00
BLZ: 400 501 50
Sparkasse Münsterland Ost
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Recht auf Hygiene
(Art 24e Kinderrechtskonvention 1989) |
Wir bitten um Ihre Förderung
1. durch Förder-Mitgliedschaft
Einen festgesetzten Mitgliedsbeitrag kennen wir nicht. Jeder bestimmt
die Höhe des Beitrages selbst. Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich,
halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Am Ende des Jahres
wird eine Spendenquittung ausgestellt.
2. durch einmalige oder (un)regelmäßige Spenden
Für Spenden über 100 € werden steuerlich mindernde Bescheinigungen
ausgestellt. Außer Spenden ohne privaten Anlass können auch
Familienereignisse wie Geburtstage, Jubiläen sowie Sterbefälle
und Erbschaften ein besonderer Spendengrund sein. Die Bescheinigungen
werden zeitnah ausgestellt.
3. durch Zustiftung
an die Kinderhilfe Münster-Stiftung, wenn nur die jährlichen
Erträge Ihres steuermindernden Stiftungsbetrages über 2.500
€ sofort vom Verein verwendet werden sollen. 4. durch Kauf von Produkten aus partnerschaftlichem Handel
an unserem Informations- und Verkaufsstand zu besonderen Veranstaltungen.
5. durch tatkräftige Unterstützung:
wir brauchen
- Hilfe beim Aufbau von Ausstellungen
- Hilfe beim Fairkaufsstand
- Hilfe bei der Vorbereitung von Konzerten
- Hilfe bei der Umsetzung eigener Ideen
[ Seitenanfang ]
Aktion Kinderhilfe Münster e.V. - Rumphorstweg 71, - 48147 Münster
Telefon / Fax (02 51) 27 48 04, - E-Mail: akh.ms@t-online.de
Bürozeiten: nur dienstags von 16.oo bis 18.oo Uhr
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